Bitcoin & Steuer – Das Handbuch für Investoren

Kryptowährungen wie Bitcoin erfreuen sich immer größerer Beliebtheit bei Investoren. Doch viele Fragen rund um die steuerliche Behandlung von Bitcoin sind noch ungeklärt. In diesem Handbuch erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen in Deutschland.

Grundlagen der Bitcoin-Besteuerung

Bitcoin ist eine digitale Währung, die auf der Blockchain-Technologie basiert. Anders als herkömmliche Währungen gibt es keine zentrale Instanz, die Bitcoin kontrolliert. Stattdessen wird Bitcoin durch ein dezentrales Netzwerk gesichert.

Für die steuerliche Einordnung von Bitcoin gibt es in Deutschland noch keine eindeutigen Regeln. Grundsätzlich lassen sich aber zwei Arten der Bitcoin-Besteuerung unterscheiden:

Bitcoin als Private Vermögensgegenstand

Werden Bitcoins privat gehalten, gelten sie nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2021 als nicht abnutzbare digitale Wirtschaftsgüter. Gewinne aus dem Verkauf von privat gehaltenen Bitcoins unterliegen damit der Einkommenssteuer, wenn die Bitcoins innerhalb eines Jahres nach dem Kauf etwa über Plattformen wie Immediate Evex wieder veräußert werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind Gewinne aus privaten Bitcoin-Verkäufen einkommensteuerfrei.

Verluste aus privaten Bitcoin-Geschäften können grundsätzlich mit anderen Einkünften verrechnet werden und mindern so die Steuerlast.

Bitcoin als Betriebsvermögen

Werden Bitcoins im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit gehalten, gelten sie als Betriebsvermögen. Gewinne aus der Veräußerung von Bitcoins aus dem Betriebsvermögen müssen immer versteuert werden, egal wie lange die Coins gehalten wurden. Die Gewinne unterliegen der Einkommensteuer und ggf. der Gewerbesteuer. Auch Mining-Einnahmen werden hier versteuert.

Verluste aus Bitcoin-Geschäften mit Bitcoins aus dem Betriebsvermögen können steuerlich geltend gemacht werden.

Die wichtigsten Fallstricke bei der Bitcoin-Besteuerung

Bei der Besteuerung von Bitcoin sollten Investoren einige wichtige Punkte beachten, um nicht in steuerliche Grauzonen zu geraten. Die häufigsten Fallstricke im Überblick:

1. Zuordnung zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen

Bitcoins müssen eindeutig entweder dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Nur so ist klar, welche Steuerregeln angewendet werden. Eine eindeutige Zuordnung ist auch wichtig, um eine verbotene Mischung von Betriebs- und Privatvermögen zu vermeiden.

2. Nachweis der Anschaffungskosten

Für die Berechnung möglicher Gewinne oder Verluste müssen Anschaffungskosten nachgewiesen werden können. Daher sollten Kaufbelege aufbewahrt werden. Bei Mining oder ggf. Airdrops kann die Bewertung der Anschaffungskosten kompliziert sein.

3. Unterscheidung zwischen Halten und Handel

Zwischen langfristigem Halten und gewerblichem Handel besteht ein fließender Übergang. Ab wann Bitcoin-Geschäfte als gewerblicher Handel gelten, ist oft nicht eindeutig. Hier drohen steuerliche Risiken.

4. Wallets und Schlüsselverlust

Der Verlust von Private Keys für Bitcoin-Wallets oder die Beschädigung von Hardware Wallets kann zum Totalverlust der Bitcoins führen. Hier bestehen Unsicherheiten bzgl. möglichen steuerlichen Verlustverrechnungen.

5. Hard Forks und Airdrops

Hard Forks im Bitcoin-Protokoll oder unerwartete Zuteilungen (Airdrops) von Coins können ebenfalls zu Schwierigkeiten bei der Bewertung und Zuordnung führen.

Besonderheiten bei verschiedenen Transaktionsarten

Neben dem einfachen Kauf und Verkauf von Bitcoins gibt es einige besondere Transaktionsarten rund um Bitcoin, die auch steuerliche Besonderheiten mit sich bringen:

Handel an Kryptobörsen

Für den Handel an Kryptobörsen gelten recht einfache Regeln. Gewinne aus dem Verkauf werden wie beschrieben entweder der Einkommenssteuer oder der Gewerbesteuer unterworfen. Zu beachten ist aber, dass die meisten Börsen den Handel nur mit eigener Wallet ermöglichen. Daher findet kaum ein Transfer auf die eigene Wallet statt, was eine Zuordnung zum Privatvermögen erschwert.

Mining

Einnahmen aus dem Bitcoin Mining sind grundsätzlich gewerbliche Einkünfte. Kosten wie Strom, Hardware und Pool-Gebühren sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Da Mining-Einnahmen laufend anfallen, empfiehlt sich eine Einnahme-Überschuss-Rechnung.

Besonders komplex kann die Bewertung der eigenen Mining-Ausbeute für die Gewinnermittlung werden. Hier sind stets die aktuellen Marktpreise zugrunde zu legen.

Masternodes

[Masternodes] sind spezielle Server im Netzwerk einer Kryptowährung, die neue Blöcke validieren und Transaktionen bestätigen. Als Belohnung erhalten Masternode-Betreiber einen Anteil an der Block-Belohnung der jeweiligen Kryptowährung.

Die Vergütungen aus Masternodes sind ebenfalls als gewerbliche Einkünfte zu behandeln. Die operative Tätigkeit besteht in erster Linie aus dem technischen Betrieb der Masternodes.

Staking

Beim [Staking] setzen Investoren ihre Coins für einen bestimmten Zeitraum als Sicherheit ein, um Transaktionen im Netzwerk zu validieren. Als Belohnung gibt es Vergütungen für die investierten Coins.

Auch Staking-Einkünfte zählen zu den gewerblichen Einkünften. Problematisch kann die korrekte Ermittlung der Anschaffungskosten für gestakte Coins werden, wenn vorher zahlreiche Transaktionen stattfanden.

Lending

Bei Krypto-Lending werden Coins an einer Kryptobörse hinterlegt und gegen Gebühr verliehen. Mit den verliehenen Coins werden dann Trading-Geschäfte abgewickelt.

Die Verleihgebühren für das Lending sind als gewerbliche Einkünfte zu behandeln. Der Investor erbringt eine Dienstleistung für die Handelsaktivitäten der Börse.

Airdrops

Bei einem [Airdrop] erhält man quasi aus dem Nichts Kryptowährungen geschenkt, etwa als Werbeaktion oder durch eine Kopie einer Blockchain nach einem Hard Fork.

Solche Airdrops sind als sonstige Einkünfte zu versteuern. Der Wert der Coins ist zum Zeitpunkt des Airdrops anzusetzen.

Besonderheiten bei der Umsatzsteuer

Zusätzlich zur Einkommens- bzw. Gewerbesteuer können bei Bitcoin-Transaktionen auch noch umsatzsteuerliche Fragen auftreten:

  • Umsätze mit Bitcoins sind steuerbar und steuerpflichtig unter den allgemeinen Voraussetzungen. Die Bemessungsgrundlage bestimmt sich grundsätzlich nach dem Verkehrswert der Kryptowährung.
  • Beim Tausch von konventioneller Währung in Bitcoin und umgekehrt ist Umsatzsteuer zu zahlen. Der Steuersatz beträgt i.d.R. 19 %.
  • Auch das Mining unterliegt der Umsatzsteuer. Als Bemessungsgrundlage für die abzuführende Umsatzsteuer ist dabei der Verkehrswert der erhaltenen Bitcoins heranzuziehen.

In der Praxis ergeben sich hier jedoch oft Schwierigkeiten bei der korrekten Versteuerung von Bitcoin-Transaktionen entsprechend den umsatzsteuerlichen Vorschriften.

Fazit

Die Besteuerung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen ist komplex und noch nicht abschließend geklärt. Investoren müssen etwaige Risiken bedenken und sich jeweils professionell beraten lassen, um steuerliche Fallstricke zu vermeiden.

Grundlegend lassen sich private Bitcoin-Investments und der Bitcoin-Handel im betrieblichen Rahmen unterscheiden. Erstere unterliegen nach einem Jahr Haltedauer keiner Einkommenssteuer mehr, für betriebliche Bitcoins gibt es keine solche Frist. Auch die Umsatzsteuer ist ein wichtiger Aspekt bei Bitcoin-Transaktionen.

Insgesamt sollten Bitcoin-Investoren stets zwischen den Optionen eines langfristigen Investments mit Haltedauer und dem aktiven Handel abwägen. Je nach Strategie ergeben sich andere steuerliche Konsequenzen. Mit guter Dokumentation der Transaktionen lassen sich hier aber viele Risiken minimieren.

Wie Sie beim Bitcoin-Investment Steuern sparen können

Als Bitcoin-Investor haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um die steuerliche Belastung Ihrer Kryptogewinne zu optimieren. Die wichtigsten Strategien im Überblick:

Langfristiges Halten (über 1 Jahr)

Privat gehaltene Bitcoins, die länger als ein Jahr nicht veräußert werden, sind komplett steuerfrei. Hier bietet sich die Möglichkeit, durch eine langfristige Anlage Steuern zu sparen.

Verrechnung von Verlusten

Verluste aus Bitcoin-Anlagen können mit anderen Einkünften verrechnet werden und so die Steuerlast senken. Hierfür sollten Verluste zeitnah durch Verkäufe realisiert werden.

Nutzung von Freibeträgen

Für Kurzzeitanlagen im Privatvermögen kann die Nutzung des Sparer-Freibetrags (801 Euro pro Person) Steuern sparen. Ehepartner können ihren Freibetrag zusammenlegen.

Mining als Gewerbebetrieb

Das Bitcoin Mining sollte aus steuerlicher Sicht Tun einem Gewerbebetrieb erfolgen. So sind hohe Anschaffungskosten als Betriebsausgaben sofort absetzbar.

Verlagerung ins Ausland

In Ländern wie der Schweiz, Österreich oder Portugal fallen für Bitcoin-Anlagen teilweise keine oder nur sehr niedrige Steuern an. Hier lässt sich durch einen Umzug (am besten vor Beginn der Investitionen) Steuer sparen.

Mit einer sorgfältigen Strategie lassen sich die Steuerbelastungen für Bitcoin-Investoren also deutlich optimieren. Das langfristige Halten und die rechtzeitige Realisierung von Verlusten sind hier besonders wichtig.

Häufige Steuer-Fragen rund um Bitcoin

Wie werden Hard Forks steuerlich behandelt?

Ein Hard Fork führt zur Aufspaltung einer Blockchain in zwei Stränge. Hierdurch entsteht eine neue Kryptowährung. Hard Forks sind für Investoren grundsätzlich steuerneutral. Die Anschaffungskosten des ursprünglichen Coins gelten analog auch für den neu entstandenen Coin. Erst bei einem späteren Verkauf fallen Steuern an.

Kann man Verluste aus verlorenen Bitcoins steuerlich geltend machen?

Gehen Bitcoins verloren, etwa durch den Verlust des Private Keys, kann der Wertverlust als Verlust geltend gemacht werden. Voraussetzung ist aber, dass der Verlust nachweisbar endgültig ist. Hier sind die Anforderungen der Finanzbehörden allerdings noch uneinheitlich.

Wie werden Staking-Einkünfte steuerlich behandelt?

Staking-Einkünfte werden wie Einkünfte aus dem Bitcoin Mining behandelt. Sie zählen also zu den gewerblichen Einkünften. Kosten wie Strom sind als Betriebsausgaben abzugsfähig und mindern die Steuerlast.

Fallen Steuern auf kleine Kryptogewinne unter 600 Euro an?

Auch geringe Gewinne aus Kryptowährungen unterliegen prinzipiell der Besteuerung. Allerdings sind Banken nicht zu einer Meldung an die Finanzbehörden verpflichtet, wenn der Gesamtumsatz unter 600 Euro liegt.

Können Verluste aus Krypto-Coins mit Aktiengewinnen verrechnet werden?

Ja, Verluste aus privaten Kryptowährungsgeschäften können mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Dies mindert dann die abzuführende Abgeltungssteuer auf die Aktiengewinne. Voraussetzung ist die Geltendmachung im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Schlussfolgerung

Die Besteuerung von Kryptowährungen wie Bitcoin ist komplex, da es noch viele offene Fragen gibt. Privatanleger können nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei Gewinne realisieren. Im betrieblichen Bereich fallen immer Steuern an.

Mit dem richtigen Know-how lassen sich die steuerliche Belastung aber rechtssicher optimieren. Dafür sollten Investoren stets zwischen langfristiger Anlage und aktivem Handel abwägen.

Wichtig ist die genaue Dokumentation von Transaktionen. Unterstützung durch einen Steuerberater hilft, Fehler zu vermeiden. Insgesamt überwiegen bei einer soliden Strategie die möglichen Vorteile der Bitcoin-Besteuerung die Risiken bei weitem.